Sport

Nordic Walking

Die Ausdauersportart als fitnessorientiertes Gehen

Sportliche Aktivitäten sind unser Anliegen. Auch für den Wassersport gilt: Kondition ist wichtig und die bekommt Ihr, wenn Ihr wollt, zum Beispiel durch Nordic Walking.

Die Nordic Walking Gruppe trifft sich, mit oder ohne Stöcke, an jedem Donnerstag in Phöben um 18 Uhr an der Einmündung Hauptstraße / Fährstraße. Anmeldungen sind nicht nötig, eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich und das Mitmachen ist kostenlos. Interessierte können unter 03327 567098 gerne noch Näheres erfahren.

WSF Nordic Walking

Windsurfing

Ist eine Wassersportart, bei der man, auf einen Surfbrett stehend, ein Segel zur Fortbewegung nutzt.

Die Förderung des naturschonenden Windsurfens ist unser besonderes Anliegen. Zunächst gilt: Kondition ist absolut wichtig! Vor allem setzt Windsurfen ein hohes Maß an Kraftausdauer und Koordinationsvermögen voraus. Herausfordernd ist, vom überwiegend böigen und schwierig zu surfenden Südwestwind Phöbens einmal abgesehen, das eigene Gleichgewicht mit der Brett- und Segelstellung zum Wind zu kontrollieren. Bei zunehmender Geschwindigkeit wird die Fahrt wesentlich über das Steuern des Brettes mit den Füssen und der Segelstellung bestimmt. Sicheres Stehen, das ständige Halten des Gabelbaumes sowie passende Wendemanöver erfordern ein sehr gutes Koordinationsvermögen und Kraftausdauer. Regelmäßiges Training zur Beweglichkeit von Rücken und Schultergürtel sowie der statischen Beinkraft sind auch in der windfreien Zeit ratsam.

In Böen Sieben - Windsurfen in Phöben
In Böen Sieben – Windsurfen in Phöben

Wer an dem wirklich interessanten und freien Fahrgefühl mit Brett und Segel interessiert ist und wem noch kein eigenes Material sowie erste erforderliche theoretische und praktische Grundkenntnisse fehlen, setzt sich mit Carsten unter 03327-567098 in Verbindung. Hier liegen Hilfestellungen und geeignetes Anfängermaterial kostenlos zur Ausleihe bereit. Wenn Wind und Wetter mitspielen, kann es dann losgehen. Außer zur Vermittlung theoretischer Grundlagen und praktischem Umgang mit dem Material „auf dem Trockenen“  können beim Windsurfen in der Praxis allerdings keine festen Zeiten eingeplant werden.

Die Wassersportart Windsurfen unterliegt zwar keiner gesetzlichen Grenze was Geschwindigkeit und Trickreichtum bei den Manövern angeht – dies bestimmen Fahrer und Wind – der offizielle Geschwindigkeitsrekord liegt seit November 2015 bei den 53,27 Knoten (rund 99 km/h) des Franzosen Antoine Albeau bei Lüderitz, Namibia (http://www.sport1.de/mehr-sport/2015/11/antoine-albeau-knackt-geschwindigkeits-weltrekord-im-windsurfen).

Tiefdruckgebiet am Kleinen Zernsee
Tiefdruckgebiet am Kleinen Zernsee

Dennoch gibt es Regeln. Hier die wichtigsten:

Wir wollen den Naturraum weitgehend schonen und nicht unnötig als Verursacher von Störeffekten für die Tier- und Pflanzenwelt auftreten. Wir Surfer sind in Teilen wesentlich problematischer als die Segler, da wir leichter in Flachwasserbereiche eindringen können. Flachwasserzonen sowie insbesondere die wichtigen Lebensräume der Schilf- und Seerosengürtel sind von uns zu meiden.

Unter uns Wassersportlern gilt für den Fahrbetrieb der Grundsatz „Sehen und Vermeiden“. Sollte es in Ausnahmefällen dennoch unvermeidbar sein, einander „auf die Pelle zu Rücken“  (für „unseren kleinen Zernsee“ ist kein Surfschein erforderlich) seien noch einmal die wichtigsten Vorfahrtsregeln in Erinnerung gerufen:

Windsurfer müssen allen anderen Wasserfahrzeugen Vorfahrt gewähren:

  1. Fahrzeuge der öffentlichen Sicherheitsdienste wenn sie im Einsatz (Blaulicht etc.) sind: Polizei, Hafenbehörden, Rettungsdienste, Feuerwehr, Zoll und andere
  2. Vorrangfahrzeuge und schwer bewegliche Fahrzeuge (Linienschiffe „grüner Ball“, Fähren und andere)
  3. Fahrzeuge der Berufsfischerei (Kennzeichen in Österreich: weißer Ball)
  4. Flöße
  5. Segelfahrzeuge
  6. Ruderfahrzeuge
  7. Fahrzeuge mit Maschinenantrieb ausgenommen (Fahrzeuge gemäß Ziffer 1 bis 3)
  8. Schwimmkörper, ausgenommen Flöße.

Gegenüber anderen Surfern gelten die Ausweichregeln zwischen Segelfahrzeugen:

  1. Bei entgegenkommenden Surfern: Kurshaltepflicht für den, der das Schot an Backbord liegen hat, Ausweichpflicht für den mit Steuerbord-Schot. Mit Schot ist beim Windsurfen das hintere Gabelbaumende, das Schothorn, gemeint. Wenn also die rechte Hand näher beim Mast ist, hat man Kurshaltepflicht und wenn es die Linke ist, dann hat man Ausweichpflicht. Beim Kiten wird unter Schot die Position des Lenkdrachens zur Längsachse des Brettes verstanden. Merksatz: „Backbord-Schot vor Steuerbord-Schot“ oder „Steuerbordbug weicht Backbordbug“.
  2. Bei Kollisionskurs im spitzen Winkel auf ähnlichem Kurs: Kurshaltepflicht für den, der in Lee fährt, Ausweichpflicht für den Surfer in Luv. Das deshalb, weil der in Lee fahrende Surfer den in Luv fahrenden im Rücken hat und kaum sehen kann. Merksatz: „Lee vor Luv“.
  3. Überholt wird nach Möglichkeit immer in Luv. Dem Überholten muss die Möglichkeit des Abfallens, zum Beispiel für die Halse, gelassen werden. Merksatz: „Vorbei in Luv“.
  4. In der Hafeneinfahrt: Einfahrer vor Ausfahrer, damit Surfer mit beschädigtem Material oder mit körperlichen Problemen ungehindert den sicheren Hafen erreichen können. Merksatz: „Erst rein, dann raus“.

Hang loose!

Für Wind- und Wetterinformationen empfehlen wir: http://wetterstationen.meteomedia.de/?station=103770&wahl=vorhersage

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.